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125 Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 34 Abs. 1 Nr. 2 49 Abs. 1 Nr. 29 30 €
125.1 - mit Sachbeschädigung 34 Abs. 1 Nr. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 29 35 €
126 Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 34 Abs. 3 49 Abs. 1 Nr. 29 30 €