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102 Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert    
102.1 bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 22 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 21 50 €
102.1.1 - mit Gefährdung 22 Abs. 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 21 75 €
102.2 bei anderen als in Nummer 102.1 genannten Kraftfahrzeugen 22 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 21 35 €
102.2.1 - mit Gefährdung 22 Abs. 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 21 50 €
103 Ladung oder Ladeeinrichtung gegen vermeidbaren Lärm nicht besonders gesichert 22 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 21 10 €
104 Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug 22 Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 21 40 €
105 Fahrzeug geführt, das zusammen mit der Ladung eine der höchstzulässigen Abmessungen überschritt, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug, oder dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragte 22 Abs. 2, 3, 4 Satz 1, 2, Abs. 5 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 21 20 €
106 Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht 22 Abs. 4 Satz 3 bis 5, Abs. 5 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 21 25 €