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195 Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren 32d Abs. 1, 2 Satz 1 69a Abs. 3 Nr. 3c 50 €
196 Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren 31 Abs. 2 i.V.m. 32d Abs. 1, 2 Satz 1 69a Abs. 5 Nr. 3 75 €