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  C. Zuwiderhandlungen gegen 24 StVG    
  Straßenverkehrs-Ordnung    
  Bahnübergänge    
244 Als Führer eines Kraftfahrzeugs Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 49 Abs. 1 Nr. 19Buchstabe a 700 €Fahrverbot3 Monate
245 Als Fußgänger, Radfahrer oder anderer nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a 350 €
  C. Zuwiderhandlungen gegen 24 StVG    
  Straßenverkehrs-Ordnung    
  Bahnübergänge    
244 Als Führer eines Kraftfahrzeugs Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 49 Abs. 1 Nr. 19Buchstabe a 700 €Fahrverbot3 Monate
245 Als Fußgänger, Radfahrer oder anderer nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a 350 €
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89 Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet 19 Abs. 1 Satz 1, 49 Abs. 1 Nr. 19Buchstabe a 80 €
89a Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach 19 Abs. 2 StVO überquert    
89a.1 in den Fällen des 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVO 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 49 Abs. 1 Nr. 19Buchstabe a 80 €
89a.2 in den Fällen des 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StVO (außer bei geschlossener Schranke) 19 Abs. 2 Satz 1Nr. 2, 3, 4 49 Abs. 1 Nr. 19Buchstabe a 240 €Fahrverbot 1 Monat
90 Vor einem Bahnübergang Wartepflichten verletzt 19 Abs. 2 bis 6 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a 10 €