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  Zuwiderhandlungen gegen die 24a, 24c StVG    
  0,5 Promille-Grenze (Fahrten unter Alkohol)    
241 Kraftfahrzeug geführt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr oder mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt 24a Abs. 1 500 €Fahrverbot1 Monat
241.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach 24a StVG, 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister   1 000 €Fahrverbot3 Monate
241.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach 24a StVG, 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister   1 500 €Fahrverbot3 Monate